Der wichtigste Bestandteil von GIDA ist unser Update-Service. Während der Vertragslaufzeit "kontrolliert GIDA permanent Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung" und sorgt dafür, dass sich jede Gesetzesänderung auch "automatisch" sofort auf Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung auswirkt. Sie sind somit zu jeder Zeit "rechtssicher im Internet".
Beispiel:
Zuletzt mussten Datenschutzerklärungen im Jahr 2016 geändert werden, da die Wettbewerbszentrale bei der Verwendung des Webanalysetools Google Analytics abmahnte, wenn nicht die IP-Adresse des Seitenbesuchers „anonymisiert“ wurde. Dies hatte auch Auswirkungen auf den Text der Datenschutzerklärung. "GIDA ändert in solch einem Fall die Datenschutzerklärungen der Vertrags-Partner", die Google Analytics verwenden voll automatisch und weist unsere Nutzer per Email darauf hin, dass im Quelltext der Webseite eine Änderung vorgenommen werden muss. Sie informiert Sie immer dann (aber auch nur dann), wenn die Änderungen Ihre Webseite betreffen oder ausnahmsweise auch dann, wenn es Entwicklungen gibt, die für Ihr Webangebot insgesamt wichtig sind.
Wichtig: Um Sie über wichtige Hinweise zu Änderungen informieren zu können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie bei uns eine stets aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt haben.